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Waldhaus

Merkblatt Waldhaus „Schweini“

Angaben Anzahl Plätze
Waldhaus 30 – 35 Personen
gedeckter Vorplatz 10 Personen
ungedeckter Vorplatz mit Feuerstelle ca. 15 Personen

Gesetzliche Vorgaben

  • Im Waldhaus herrscht striktes Rauchverbot.
  • Das Aufstellen von z.B. einem Festzelt neben dem Waldhaus muss durch den Gemeinderat bewilligt werden.

Infrastruktur und Inventar

  • ca. 15 Parkplätze vorhanden (die Strasse muss frei bleiben)
  • eine Toilette (WC Papier ist vorhanden)
  • Geschirr für mindestens 35 Personen
  • Kühlschrank mit Gefrierfach
  • Kochherd
  • Backofen
  • Geschirrspülmaschine (Geschirrspülmittel vorhanden)
  • Elektrobodenheizung
  • 12 Steckdosen im Innenbereich
  • Cheminée im Innenbereich (Brennholz ist vorhanden und im Preis inbegriffen, Anzündwürfel und Feuerzeuge sind selber mitzubringen)
  • 3 Festbankgarnituren

Abwaschtücher und Abfallsäcke sind selber mitzubringen.

Sämtlicher Kehricht sowie Leergut (Flaschen, Büchsen usw.) muss von den Mietern wieder mitgenommen und ordnungsgemäss entsorgt werden.

Organisatorisches

Der Schlüssel für das Waldhaus ist bei der Gemeindeverwaltung Kirchleerau nach direkter Bezahlung der Gebühr erhältlich.

Es findet keine Übernahme und Abgabe statt.

Das Waldhaus kann frühestens um 10.00 Uhr des Benützungstages übernommen werden und muss im gereinigten Zustand bis 9.00 Uhr am Folgetag verlassen werden.

Bitte erkundigen Sie sich vorgängig per Telefon bei der Gemeindeverwaltung Kirchleerau unter 062 738 50 60, ob der von Ihnen gewünschte Termin noch frei ist.