Identitätskarte
Gründe für die Ausstellung einer Identitätskarte (IDK)
- Ablauf der alten Identitätskarte
- verändertes Aussehen
- Änderung von persönlichen Daten (z.B. Name)
- Verlust oder Diebstahl
Für die Ausstellung erforderlich sind
- persönliche Vorsprache (Kinder ab 7 Jahren müssen ebenfalls auf dem Antrag unterzeichnen)
- 1 aktuelles Passfoto (Zustellung digital via E-Mail ist auch möglich)
- alte Identitätskarte (wenn nicht mehr vorhanden, Verlustanzeige der Polizei)
Generell
| Informationen | ||
|---|---|---|
| Dauer | Die Dauer für die Ausstellung der IDK beträgt ca. 1 - 2 Wochen und kann nicht beschleunigt werden. Die Identitätskarte wird in der Regel eingeschrieben direkt der antragstellenden Person zugesandt. | |
| Gültigkeit: | Personen > 18 Jahre
Personen < 18. Jahre |
10 Jahre
5 Jahre |
| Fotos: | Es werden nur Fotos neueren Datums (max. 1 Jahr) akzeptiert, welche die antragstellende Person eindeutig identifiziert (neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht, keine Kopfbedeckung) | |
| Unmündige oder bevormundete Personen: | Bei unmündigen oder bevormundeten Personen ist zusätzlich die Vorsprache des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. | |
| Verlust / Diebstahl: | Der Verlust oder Diebstahl einer Identitätskarte kann auf jeder Polizeistelle gemeldet werden. | |
| Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen: | Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen können die Karte bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland beantragen. | |
| Verlängerung: | Die Identitätskarte kann nicht verlängert werden. | |
Kosten
Personen bis 18. Altersjahr Fr. 35.00
Personen ab 18. Altersjahr Fr. 70.00
Hinweis
Das Kombiangebot (Identitätskarte und Pass) kann direkt beim Ausweiszentrum in Aarau bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Wohnsitzgemeinde nur Identitätskarten ohne Biometrie ausstellen kann. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: www.schweizerpass.ch oder www.ag.ch/ausweiszentrum.