Identitätskarte
Gründe für die Ausstellung einer Identitätskarte (IDK)
- Ablauf der alten Identitätskarte
- verändertes Aussehen
- Änderung von persönlichen Daten (z.B. Name)
- Verlust oder Diebstahl
Für die Ausstellung erforderlich sind
- persönliche Vorsprache (Kinder ab 7 Jahren müssen ebenfalls auf dem Antrag unterzeichnen)
- 1 aktuelles Passfoto (Zustellung digital via E-Mail ist auch möglich)
- alte Identitätskarte (wenn nicht mehr vorhanden, Verlustanzeige der Polizei)
Generell
| Informationen | ||
|---|---|---|
| Dauer | Die Dauer für die Ausstellung der IDK beträgt ca. 1 - 2 Wochen und kann nicht beschleunigt werden. Die Identitätskarte wird in der Regel eingeschrieben direkt der antragstellenden Person zugesandt. | |
| Gültigkeit: | Personen > 18 Jahre
Personen < 18. Jahre |
10 Jahre
5 Jahre |
| Fotos: | Es werden nur Fotos neueren Datums (max. 1 Jahr) akzeptiert, welche die antragstellende Person eindeutig identifiziert (neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht, keine Kopfbedeckung) | |
| Unmündige oder bevormundete Personen: | Bei unmündigen oder bevormundeten Personen ist zusätzlich die Vorsprache des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. | |
| Verlust / Diebstahl: | Der Verlust oder Diebstahl einer Identitätskarte kann auf jeder Polizeistelle gemeldet werden. | |
| Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen: | Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen können die Karte bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland beantragen. | |
| Verlängerung: | Die Identitätskarte kann nicht verlängert werden. | |
Kosten
Personen bis 18. Altersjahr Fr. 35.00
Personen ab 18. Altersjahr Fr. 70.00
Hinweis
Das Kombiangebot (Identitätskarte und Pass) muss direkt beim Ausweiszentrum in Aarau bestellt werden (siehe Erwerb Pass).