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Steuererklärung und Zuständigkeiten Steueramt / Abteilung Finanzen

Ab Ende Januar werden die Steuererklärungen des Vorjahres zugestellt. Eine notwendige Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung, kann unter www.ag.ch/steuern Online beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird dabei der persönliche Code benötigt, welcher auf Seite 1 Ihrer Steuererklärung aufgedruckt ist. Selbstverständlich kann ein solches Gesuch auch telefonisch, in Briefform oder mittels E-Mail direkt an das Steueramt Schöftland-Kirchleerau erfolgen (gemeindesteueramt@schoeftland.ch bzw. 062 739 12 42).

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie auf die Zuständigkeiten zwischen Steueramt und Abteilung Finanzen in Erinnerung rufen. Wenn es um Fragen zu Ihrer Steuererklärung, Steuerveranlagung etc. geht oder Sie einen Steuerauszug (zum Beispiel für Stipendien) benötigen, ist das Steueramt Schöftland-Kirchleerau in Schöftland für die Beantwortung und Erledigung Ihrer Anliegen zuständig.

Wenn Sie Fragen zu Steuerausständen haben, eine Steuerstundung (spätere Zahlungsfrist) beantragen möchten oder Sie Einzahlungsscheine für Ratenzahlungen benötigen, dann ist die Abteilung Finanzen in Kirchleerau zuständig (gemeindeverwaltung@kirchleerau.ch bzw. 062 738 50 60).