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Erreichen des Rentenalters

Wer hat Anspruch auf eine Altersrente?

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben.

Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 und für Frauen bei 64 Jahren.

Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, müssen ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.

Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn:

  • die versicherte Person während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet hat,
  • der erwerbstätige Ehegatte einer versicherten Person mindestens während eines
  • Jahres den doppelten Mindestbetrag entrichtet hat, 
  • Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.

Was ist zu veranlassen?

Bitte nehmen Sie ca. 3 – 4 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters mit der Gemeindezweigstelle SVA (Tel. 062 738 50 60) Kontakt auf.