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Identitätskarte

Gründe für die Ausstellung einer Identitätskarte (IDK)

  • Ablauf der alten Identitätskarte
  • verändertes Aussehen
  • Änderung von persönlichen Daten (z.B. Name)
  • Verlust oder Diebstahl

Für die Ausstellung erforderlich sind

  • persönliche Vorsprache (Kinder ab 7 Jahren müssen ebenfalls auf dem Antrag unterzeichnen)
  • 1 aktuelles Passfoto
  • alte Identitätskarte (wenn nicht mehr vorhanden, Verlustanzeige der Kantonspolizei)

Generell

Informationen
Dauer Die Dauer für die Ausstellung der IDK beträgt ca. 1 - 2 Wochen und kann nicht beschleunigt werden. Die Identitätskarte wird in der Regel eingeschrieben direkt der antragstellenden Person zugesandt.
Gültigkeit: Personen > 18 Jahre
Personen < 18. Jahre
10 Jahre
5 Jahre
Fotos: Es werden nur Fotos neueren Datums (max. 1 Jahr) akzeptiert, welche die antragstellende Person eindeutig identifiziert (neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht, keine Kopfbedeckung)
Unmündige oder bevormundete Personen: Bei unmündigen oder bevormundeten Personen ist zusätzlich die Vorsprache des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin erforderlich.
Verlust / Diebstahl: Der Verlust oder Diebstahl einer Identitätskarte kann auf jeder Polizeistelle gemeldet werden.
Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen: Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen können die Karte bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland beantragen.
Verlängerung: Die Identitätskarte kann nicht verlängert werden.

Kosten

Personen bis 18. Altersjahr Fr. 35.00
Personen ab 18. Altersjahr Fr. 70.00

Hinweis


Bei gleichzeitiger Bestellung des ordentlichen Reisepasses zusammen mit der Identitätskarte beträgt die Gebühr für beide Ausweispapiere Fr. 158.00 (Erwachsene) und Fr. 78.00 (Kinder/Jugendliche). Das Kombiangebot muss direkt beim Passamt in Aarau bestellt werden (siehe Erwerb Pass).

Mit der abgelaufenen Identitätskarte ist die Einreise in andere Staaten nicht möglich.