Bedingtes Feuerverbot im Kanton Aargau
Die Waldbrandgefahrenstufe wird per Donnerstag, 27. August, 12:00 Uhr von Stufe 5 auf Stufe 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft.
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Situation bezüglich der Trockenheit geführt. Auch die Bodenmessdaten weisen wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch weiterhin auf tiefem Niveau.
Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist nach wie vor von grosser Unsicherheit geprägt. Zudem befindet sich aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut im Wald.
Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot:
- Im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist das Feuern aller Art im gesamten Kanton Aargau verboten. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
- Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist das Feuern in unbefestigten Feuerstellen im gesamten Kanton Aargau verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills.