Ersatzwahlen Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2026-2029; Anmeldeverfahren
Fabian Müller hat als Vizeammann und Mitglied des Gemeinderates Kirchleerau per 31. Dezember 2026 demissioniert.
Die Ersatzwahlen finden am Sonntag, 27. September 2026, statt. Zu wählen sind:
- 1 Mitglied des Gemeinderates und das Amt des Vizeammanns
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Kirchleerau bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 14. August 2026, 12.00 Uhr einzureichen. Den Wahlvorschlägen sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.
Bei der Gemeinderatswahl findet im 1. Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (§ 30b Abs. 1 GPR).
Es wird darauf hingewiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde Kirchleerau wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).